Im Transportwesen lassen sich grundsätzlich fünf Verkehrsträger unterscheiden: der Straßenverkehr, der Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt die Hochseeschifffahrt und natürlich der Luftverkehr. Der Ausbau und die Instandhaltung der Landverkehrsträger liegen in der Verantwortung der drei Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. Die Bundesautobahnen, die für den Ferngüterverkehr von großer Bedeutung sind, unterliegen direkt dem Bundesverkehrsministerium, das in Zusammenarbeit mit den Ländern über die Vergabe und Ausschreibung von Neubau- und Sanierungsprojekten entscheidet.