Die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen ist ein Internationaler Vertrag über internationale Transporte, die auf dem Landtransportweg durchgeführt werden. Die CMR wurde 1956 unterzeichnet und ist europaweit gültig.
Anwendungsbereich:
- Wenn (mindestens) das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist, ist die Vereinbarung zwingend von den Vertragsparteien des Frachtvertrages anzuwenden. Die Regelungen der CMR verdrängen in den Mitgliedstaaten der CMR das nationale Transportrecht und sind im Vertragsverhältnis zwischen Absender und Frachtführer zwingend anzuwenden.;
- Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die CMR nur ihre Gültigkeit besitzt, wenn Straßenfahrzeuge beladen werden. Das bedeutet, dass Container oder Wechselaufbau allein nicht als Fahrzeuge gelten, sondern nur in Kombination mit dem entsprechenden Fahrzeug.
- Sofern das Gut nicht umgeladen wird, findet die CMR auch für besondere Transportstrecken Anwendung.