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Logistik & Transport Lexikon

ADR (Gefahrgut)

ADR bezeichnet ein Europäisches Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut. Enthalten sind Vorschriften für den Straßenverkehr bezüglich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung.

Das ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße .
Die Abkürzung ADR steht für „Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“, bis 2020 stand sie noch für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Der Name wurde geändert, so dass auch nicht-europäische Staaten dem Abkommen betreten können. Zu Deutsch bedeutet die Abkürzung „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

Wie ist das ADR-Übereinkommen entstanden?

Das Abkommen wurde 1957 in Genf beschlossen, trat aber erst Ende Januar 1968 in Kraft. Es wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Mitglieder sind heute alle EU-Staaten. Das ADR ist durch eine EU-Verordnung rechtsgültig. Außerdem traten mittlerweile sämtliche anderen europäischen Staaten dem Abkommen bei sowie Marokko, Tunesien und einige zentralasiatische Staaten, die früher zur Sowjetunion gehörten. Insgesamt haben 48 Staaten das ADR-Abkommen unterzeichnet (Stand 6/2017).

Welche Vorschriften gibt es für Gefahrgut?

  • Jede/r LKW-Fahrer*in, die/der Gefahrgut transportiert, braucht einen Gefahrgutschein. Die offizielle Bezeichnung ist „ADR-Schulungsbescheinigung“. Er gilt fünf Jahre und läuft dann automatisch aus, wenn er nicht vor Ablauf verlängert wird. Dafür muss die/der Fahrer*in einen Auffrischungskurs absolvieren.
  • Jedes Unternehmen, das regelmäßig Gefahrgut befördert, benötigt mindestens eine/n Gefahrgutbeauftragte/n. Sie/Er ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen und Auflagen bezüglich Gefahrgut eingehalten werden.
  • Jeder LKW, der Gefahrgut transportiert, braucht eine besondere Ausstattung. Dazu gehören die auf und zu klappbaren orangefarbenen Warntafeln, Helm und Schutzbrille sowie zwei Feuerlöscher.

Das Bundesverkehrsministerium stellt weitere Unterlagen zum ADR bereit.

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